Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 beschlossen, das Teilstück der Gemeindestraße „Rosenhardt“ in der Gemarkung Wagenfeld, Flur 32, Flurstück 11, gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) einzuziehen.
Das Straßengrundstück wird mit Wirkung vom 02.01.2026 eingezogen, da es keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Einziehung wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG hiermit öffentlich bekanntgegeben. Durch die Einziehung verliert das Flurstück die Eigenschaft als öffentliche Straße und der Gemeingebrauch sowie widerrufliche Sondernutzungen entfallen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einziehung des Teilstückes der Gemeindestraße „Rosenhardt“ gem. §8 Abs.2 und 3 NStrG in Kraft.
Die Lage des eingezogenen Straßengrundstücks ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt. Das Straßengrundstück ist rot markiert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Klage kann auch in Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Nds. VO über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21.10.2011 (Nds. GVBl. S. 367) eingelegt werden.
Wagenfeld, den 08.12.2025
Der Bürgermeister
Kreye
nachrichtlich übernommen aus dem Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 01/2026 vom 02.01.2026
