Gartenwasserzähler
Nach § 11 Absatz 5 der Abwasserabgabensatzung der Gemeinde Wagenfeld werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, bei der Bemessung der Kanalbenutzungsgebühr abgesetzt. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest einzubauen sind. Aufsteck- oder Aufschraubzähler werden bei der Gebührenberechnung nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Gemeinde als Nachweis anerkannt.
Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!
Die Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Gartenwasserzähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen. Auf Grund des geringen Anschaffungspreises eines Gartenwasserzählers ist eine Nacheichung als unwirtschaftlich anzusehen.
Die Zählermontage sollte durch einen Installateur erfolgen. Daraufhin wird der Zähler von einem Mitarbeiter der Gemeinde verplomt und abgelesen (einmalige Gebühr 20,- €).
Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, an dem sie bei der Gemeinde Wagenfeld schriftlich angemeldet wurden. Dies ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig.
Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers:
- Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch die Gemeinde oder die Stadtwerke Huntetal. Der Eigentümer ist für die Montage selbstverantwortlich.
- Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
- Aufschraub- oder Aufsteckzähler, die an einen Außenwasserhahn angebracht werden, können später nur nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde berücksichtigt werden.
- Der "Gartenwasserzähler" ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen, wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt sind.
- Teilen Sie uns bitte mit dem entsprechenden Formular mit, wenn Sie den Einbau vollzogen haben. Hier gelangen Sie zu dem Formular.
Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?
Die Kosten für den Einbau durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß zwischen 80 € und 120 €. Sollten Sie den Zählerwechsel selbst vornehmen, sind die Kosten entsprechend geringer. Der Gartenwasserzähler muss (wie jeder andere Wasserzähler auch) alle 6 Jahre ausgetauscht werden - dabei entstehen für Sie wieder neue Kosten.
Beispielrechnung:
Einbaukosten (durchschnittlich): 100,00 €
Abwassergebühr der Gemeinde Wagenfeld: 2,70 €/m³
100,00€ / 2,70€/m³ = 6,17m³/Jahr
6 Jahre
Fazit:
Es lohnt sich für Sie also nur dann einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen, wenn Sie einen großen Garten haben und mehr als 6.000 Liter (6 m³) im Jahr für Ihre Gartenbewässerung benötigen.
Infobereich
Formulare
Ansprechpartner
- Herr Frank Haberecht
Rathaus, Zimmer 7 // EG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 0171 3649798
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: bauhof@wagenfeld.de oder frank.haberecht@wagenfeld.deAufgaben:
Bauhofangelegenheiten - Frau Martina Hilker
Rathaus, Zimmer 25 // 1. OG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-35
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: martina.hilker@wagenfeld.deAufgaben:
Steuern, Abwassergebühren
Arbeitszeit:
Montags und Donnerstags