Bauleitplanung
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Rechtskräftige Bauleitpläne
==> Rechtskräftige, aber noch nicht ins GeoWeb übernommene Bebauungspläne |
Die Bauleitplanung ist das wichtigste und umfassendste Instrument der Gemeindeplanung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Nutzungsarten sämtlicher Grundstücke der Gemeinde erfasst. Diese reichen von der allgemeinen landwirtschaftlichen Nutzung, der Nutzung als Grün-, Wald- oder Wasserfläche über Verkehrsflächen bis hin zu bebauten Wohn-, Mischgebiets- und Gewerbeflächen.
Der allgemeine Ablauf und die Inhalte von Bauleitplänen regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen unterteilt, den vorbereitenden (Flächennutzungsplan) und den verbindlichen (Bebauungsplan) Bauleitplan.
Der vorbereitende Bauleitplan, auch Flächennutzungsplan, stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Gemeindegebiet dar und zeigt die gewünschten Entwicklungstendenzen der Gemeinde auf.
Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtwirkung gegenüber dem einzelnen Bürger, sondern ist vielmehr der Planungsrahmen für Behörden und die Träger öffentlicher Belange.
Der verbindliche Bauleitplan, auch Bebauungsplan, wird als kommunale Satzung durch den Gemeinderat beschlossen und hat dadurch eine verbindliche Rechtswirkung. Er beschränkt sich auf ein klar definiertes und abgegrenztes Gebiet und regelt innerhalb dieses Gebiets die Bebauung, die Verkehrsführung, die Ver- und Entsorgung und die Begrünung.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben Sie die Möglichkeit, sich zu äußern, sowie Planungsbeiträge und Stellungnahmen abzugeben.
Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.
Infobereich
Ansprechpartner
- Herr Alexander Heitmeier
Rathaus, Zimmer 31 // 1. OG
Pastorenkamp 25
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Telefon: 05444 9881-14
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: alexander.heitmeier@wagenfeld.deAufgaben:
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