„Ein Erfolgsmodell“, betont Bürgermeister Matthias Kreye, der jetzt gemeinsam mit Fachbereichsleiterin Elke Schepmann eine erste Bilanz vorlegte.
„Nach Inkrafttreten der Richtlinien vor gut anderthalb Jahren haben wir bereits sieben Maßnahmen mit jeweils 5.000 Euro unterstützt“, macht der Wagenfelder Verwaltungschef deutlich, „und mehrere Anträge befinden sich noch in der Pipeline.“ Aus gegebenem Anlass weisen Kreye und Schepmann darauf hin, dass nach den Richtlinien nur (energetische) Sanierungsmaßnahmen bezuschusst werden können, wenn vor dem Erwerb der Immobilie ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Maßgeblich ist hier der Notartermin für den Kauf der Immobilie.
Weil leerstehende Altbauten in aller Regel unschön aussehen und oftmals dem Verfall ausgesetzt sind, hatte der Rat der Gemeinde im Mai 2017 angeregt, eine gemeindliche Förderung für den Erwerb von Altbauimmobilien im Rahmen der Haushaltsberatungen für das folgende Jahr zu thematisieren. Als angepeilte Kernziele hatten die Mandatsträger damals unter anderem genannt, vorhandene Strukturen in „älteren“ Baugebieten sowie im Ortskern von Wagenfeld und Ströhen zu stärken, den Bedarf von Flächen für neue Wohngebiete zu begrenzen, um dadurch den steigenden Flächenkonflikt zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu entschärfen sowie Familien mit Kindern mit einer Förderung die Schaffung von Wohneigentum durch den Erwerb einer Altimmobilie zu erleichtern.
Nach umfangreichen Vorberatungen in den Fachausschüssen und einer entsprechenden Abstimmung im Rat traten die Richtlinien am 6. März 2018 in Kraft. Im Haushalt 2018 stand bereits ein 25.000-Euro-Förderprogramm zur Verfügung, um Anreize für den Kauf und die Sanierung älterer Immobilien zu schaffen. 2019 standen erneut 25.000 Euro an Fördermitteln bereit, und auch im nächsten Haushaltsjahr sind Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro Bestandteil des Etats.
In den Richtlinien ist unter anderem festgeschrieben, dass die Zuschusshöhe pro Maßnahme maximal 5.000 Euro beträgt, förderungswürdige Gebäude mindestens 50 Jahre alt sein müssen und der Förderzeitraum fünf Jahre umfasst. „Solange muss eine Immobilie auch Eigentum des Antragstellers sein“, macht Elke Schepmann deutlich. Schon während der Antragstellung müsse der Eigentümer darlegen, welche Sanierungsmaßnahmen vorgesehen seien, ergänzt Bürgermeister Kreye. „Von eminenter Wichtigkeit war und ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf einer Altimmobilie oder dem Beginn einer Sanierungsmaßnahme gestellt wird. Nur dann ist eine Bezuschussung möglich.“ Kreye weist zudem darauf hin, dass die Förderung nicht nur von Wagenfeldern und Ströhern, sondern auch von auswärtigen Käufern älterer Immobilien in der Gemeinde beantragt werden kann.
Nähere Einzelheiten zum Förderprogramm des Erwerbs von Altbauimmobilien können bei Elke Schepmann im Rathaus erfragt werden: Telefon 05444/988029 oder E-Mail elke.schepmann@wagenfeld.de.