Bei den Brauchtumsfeuern handelt es bekanntlich nicht um Brenntage. Diese sind seit Jahren per Gesetz nicht mehr zulässig. Bei den jährlichen Brauchtumsfeuern zu Ostern steht das traditionelle Beisammensein und die Brauchtumspflege im Vordergrund. Die Lage rund um die Corona-Pandemie, insbesondere die berechtigte Sorge um die hochansteckenden Virus-Mutationen deuteten eindeutig darauf hin, dass gesellschaftliche Events wie die traditionellen Brauchtumsfeuer zu Ostern 2021 aufgrund der Kontaktbeschränkungen nach der Corona-Verordnung nicht möglich sein werden.
Die Hauptverwaltungsbeamten der 15 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden haben sich auf der Konferenz am 02. März 2021 auf eine kreisweit einheitliche Regelung verständigt.
Bei den nun anstehenden Baum- und Strauchschnittarbeiten sollte diese frühzeitige Information berücksichtigt werden. Zur Entsorgung bzw. Verwertung von dennoch anfallenden Baum- und Strauchschnitt verweist die Gemeinde Wagenfeld auf die bekannten öffentlichen Grünabnahmestellen sowie an die verschiedensten Dienstleistungsunternehmen.
Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und hofft im Sinne der Traditions- und Brauchtumspflege, dass zu Ostern 2022 die Brauchtumsfeuer wie in den Jahren vor der Corona-Pandemie vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wieder ermöglicht werden