Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 07.08.2021
Gemeinsame Bekanntmachung der Städte Bassum, Diepholz, Sulingen, Syke und Twistringen, der Gemeinden Stuhr, Wagenfeld und Weyhe sowie der Samtgemeinden „Altes Amt Lemförde“, Barnstorf, Bruchhausen-Vilsen, Kirchdorf, Rehden, Schwaförden und Siedenburg gem. § 30 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds.
GVBL. S. 280, ber. S. 431), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.07.2021 (Nds. GVBl. S. 446) über die Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 12. September 2021
1. Die Wählerverzeichnisse zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der in der Überschrift genannten Städte, Gemeinden und Samtgemeinden liegen an den Werktagen in der Zeit vom 23. bis 27. August 2021 an den nachstehend aufgeführten Orten während der Dienststunden zur Einsicht aus. Eine Einsichtnahme bis 18:00 Uhr ist möglich bei den Samtgemeinden „Altes Amt Lemförde“ und Bruchhausen-Vilsen am Dienstag, dem 24. August 2021, sowie bei allen übrigen genannten Kommunen und der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen am Donnerstag, dem 26. August 2021.