Die Unterhaltung der Schmutzwasserkanalisation durch den Bauhof ist sehr aufwändig.
Insbesondere bei den zahlreichen Pumpwerken der Gemeinde Wagenfeld, in denen die Abwässer über Druckleitungen zum Klärwerk gepumpt werden, sind zunehmend Betriebsausfälle aufgrund von Fremdstoffen überwiegend in Form von Feuchttüchern oder feuchtem Toilettenpapier aus dem Hygienebereich zu verzeichnen.
Anders als herkömmliches Toilettenpapier lösen sich die aus Kunststoff- oder Baumwollfasern thermisch verfestigten Tücher auch nach längerer Verweildauer im Wasser nicht auf.
Die von den Herstellern der Artikel vielgepriesenen Saubermacher sind für den Betrieb des Kanalnetzes zunehmend ein Problem, sie entwickeln sich immer mehr zu Maschinenkillern.
Die Tücher haben sich verknäult, verklumpt, um die Turbinenräder gewickelt, die Pumpen verstopft und diese dann wiederholt zum Stillstand gebracht.
Dabei müssten eigentlich alle Bürger in Wagenfeld und Ströhen wissen, dass nach den „Besonderen Einleitungsbedingungen“ der gültigen kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung in die öffentlichen Abwasseranlagen keine Stoffe und Materialien eingeleitet werden dürfen, die diese verstopfen, zu Ablagerungen führen und insgesamt die Abwasserreinigung und die Schlammbeseitigung erschweren.
Der Aufwand und die Kosten, die dadurch im Kanalnetz und der Kläranlage entstehen, werden auf die Abwassergebühren umgelegt. Und die muss schließlich jeder zahlen - nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter. Da taucht die erhöhte Abwassergebühr dann bei den Nebenkosten auf.