Von den annähernd 500 EUTB-Beratungsstellen im Bundesgebiet befindet sich seit ein paar Tagen auch ein Beratungsangebot in der Gemeinde Wagenfeld. Weitere schon etwas länger in den Samtgemeinden „Altes Amt Lemförde“, Barnstorf und Kirchdorf sowie in den Städten Diepholz und Sulingen. Insgesamt elf regelmäßige Beratungs- und Hilfsangebote im gesamten Landkreis Diepholz.
Ab sofort kommt Tobias Kiefer an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat von 9 bis 12 Uhr ins Sitzungszimmer im Obergeschoss des Wagenfelder Rathauses, um Betroffene oder deren Angehörige nach vorheriger Terminabsprache bei weiteren Schritten der Teilhabe zu unterstützen und zu beraten. „Immer auf Augenhöhe“, verspricht er, „damit die Ratsuchenden selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.“
Tobias Kiefer machte bei seinem ersten Besuch deutlich, dass die Gemeinde Wagenfeld bei den Beratungsterminen zwar als Gastgeber auftrete, die Inhalte der Beratungsgespräche aber vollkommen unabhängig seien. Deshalb sind Anmeldungen auch ausschließlich und direkt bei Tobias Kiefer unter Telefon 0173/4394040 möglich. Merle Picker, im Sozialamt der Gemeinde für Fragen der Grundsicherung verantwortlich, hieß Kiefer im Sitzungszimmer willkommen. Sie freut sich auf die Unterstützung, „weil wir im Sozialamt nicht so speziell auf Teilhabeberatungen für Menschen mit Behinderungen eingehen können.“ Hinter der Experten-Beratung stecke viel mehr Spezialwissen, sagt sie. Und das sei wichtig, weil es ein breites Spektrum von Menschen mit Behinderungen gäbe.
Kiefer erläuterte, dass er bereits tätig werde, bevor von Betroffenen Leistungen beantragt würden. Zudem betonte er, dass seine Dienste jeder in Anspruch nehmen könne, der Beratungsbedarf habe. „Unabhängig von den unterschiedlichen Trägern, die Teilhabe-Leistungen bezahlen oder erbringen“, machte Kiefer weiter deutlich, „und ergänzend zu Beratungen anderer Stellen.“ Ziel sei, Betroffenen Rat und Orientierung zu geben, „ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden.“ In den Beratungsgesprächen werde er zuhören und den Bedarf und die Leistungsträger ermitteln. Einfluss auf die Entscheidungen der Betroffenen werde er aber nicht nehmen. „Die liegt beim Antragsteller selbst.“
Eine wesentliche Rolle der EUTB-Arbeit spiele, so Kiefer weiter, „Peer Counseling“, eine spezielle Art der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Jemand sei ein "Peer" für jemand anderen, wenn er oder sie eine bestimmte soziale oder kulturelle Gemeinsamkeit mit ihm oder ihr aufweise. Hinter "Counseling" verberge sich der englische Begriff für "Beratung". „Peer Counseling” sei eine Beratungsmethode für Menschen mit Behinderungen, die in den 1960er Jahren von amerikanischen behinderten Studierenden zusammen mit Professoren und Professorinnen an Hochschulen entwickelt worden sei.
Als Zielgruppe für seinen Beratungsservice nannte Kiefer Menschen mit Beeinträchtigungen und Bezugspersonen von ihnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kostenträgern sowie Arbeitgeber, die sich über Fördermöglichkeiten von Beschäftigten mit Behinderungen informieren möchten. -gw-