Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
wenn Sie in einem anderen Wahlraum, als auf der Wahlbenachrichtigung genannt oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist ein Antrag.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins aufgedruckt. Diesen können Sie bei der Gemeinde Wagenfeld abgeben oder im frankierten Umschlag per Post an die Gemeinde Wagenfeld senden.
Sie können die Erteilung eines Wahlscheins aber auch mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch (Wahlschein-Online) beantragen.
Wahlscheinanträge werden bis zum 10.09.2021, 13.00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr entgegengenommen.
Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.