Um den geforderten Mindestabstand von 1,50 Meter auch im Wasser einhalten zu können, wird die maximale Anzahl der Besucher auch in diesem Jahr begrenzt. So dürfen sich maximal 140 Personen gleichzeitig im Hallenfreibad aufhalten.
Zur weiteren Optimierung des individuellen Infektionsschutzes ist in den geschlossenen Räumen das Tragen geeigneter Mund- und Nasenschutzmasken (FFP 2 oder medizinische Masken) vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Kinder unter zehn Jahren und bei Personen mit einem ärztlichen Attest, das vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit. Die Maskenpflicht gilt ferner nicht auf dem direkten Weg von dem Umkleidebereich ins Wasser. Für die Badegäste stehen eine begrenzte Anzahl von Duschen, die Umkleidebereiche sowie 50 % der Schließfächer und Toiletten zur Verfügung. Im Schwimmerbecken werden Schwimmbadleinen eingezogen, um den Badegästen eine bessere Orientierung zur Abstandswahrung im Wasser zu geben.
Das Hallenbad ist für die Öffentlichkeit generell wie folgt geöffnet:
Montag | geschlossen | 14.00 - 21.00 Uhr |
Dienstag | 06.00 - 09.00 Uhr | 14.00 - 21.00 Uhr |
Mittwoch | 06.00 - 09.00 Uhr | 14.00 - 22.00 Uhr |
Donnerstag | 06.00 - 09.00 Uhr | 14.00 - 21.00 Uhr |
Freitag | 06.00 - 09.00 Uhr | 14.00 - 21.00 Uhr |
Samstag | 07.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 19.00 Uhr |
Sonntag | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 19.00 Uhr |
In der Zeit des Vereinssport ist das Hallenbad für die Öffentlichkeit geschlossen.
Den aktuellen Belegungsplan des Hallenbad können Sie hier entnehmen: Belegungsplan Halle Sommersaison 2021.
Die Kinderschwimmkurse starten ab dem 22.07.2021 - Start der Sommerferien.
letzter Einlass jeweils 45 Minuten vor Schließung
Badeschluss jeweils 15 Minuten vor Schließung
Die mittägliche Schließung nutzt das Badpersonal für intensive Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten.
Um Besucherströme zu lenken, wird die Anzahl der tatsächlichen Gäste auf dem Gelände auf der Homepage der Gemeinde (www.wagenfeld.de) und auf dem Bildschirm im Eingangsbereich des Hallenfreibades einsehbar sein.
Das Kleinkinderbecken ist freigegeben. Hier ist jedoch zu beachten, dass Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr diese nur in Begleitung einer erwachsenen Person nutzen können.
Aufgrund der Sanierung der Schulstraße in dem Bereich ist mit Einschränkungen zu rechnen ist. Die Parkplätze vor dem Bad und auf der Rasenfläche vor dem Bad stehen grundsätzlich zur Verfügung.