Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 01.03.2022
Aufgrund der §§ 58 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Wagenfeld in
seiner Sitzung am 08.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf | 13.029.100 € | |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf | 13.029.100 € | |
1.3 der außerordentlichen Erträge | 0 € | |
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € |
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 12.151.400 € |
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.211.200 € |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 3.434.000 € |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 8.524.700 € |
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.000.000 € |
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 160.000 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 17.585.400 € |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 19.895.900 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 380 v. H. |
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 370 v. H. |
2. Gewerbesteuer | 360 v. H. |
§ 6
Für die Befugnis des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten Ausgaben bis zur Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall als unerheblich.
Wagenfeld, den 08.12.2021
gez. Kreye L.S.
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wagenfeld für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Diepholz am 22.02.2022 unter dem Aktenzeichen FD 30-916-912 erteilt worden.
Der Haushaltsplan 2022 mit seinen Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom Tage nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld, Zimmer 24, während der Dienststunden an 7 Werktagen (außer samstags) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wagenfeld, den 24.02.2022
gez. Kreye
Bürgermeister