Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 16.03.2022
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wagenfeld
1. Änderung des Bebauungsplanes Ströhen Nr. 14 "Bioenergiepark"
- Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, den o. g. Bebauungsplan erneut öffentlich auszulegen.
Der geänderte Entwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt in der Zeit vom
24.03.2022 bis einschließlich 25.04.2022,
im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld, Zimmer 31 OG, von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen stehen für die interessierte Öffentlichkeit rechts unter Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung. Zudem sind die Planinhalte und der betroffene Planbereich im Obergeschoss des Rathauses im Bereich "Bürgerbeteiligung" zu finden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Planung vor:
Aussagen und Anregungen zum Bodenschutz, zu einem Schutzstreifen einer Gasleitung, zur Kompensation, zu landwirtschaftlichen Belangen, zum Arten- und Naturschutz, zu einer Altlasten-Verdachtsfläche, zum Brandschutz, zu archäologischen Funden und den Denkmalschutz, zum Immissionsschutz, zur Oberflächenentwässerung und Gewässerschutz, Aussagen zu den Eintragsstoffen, zu erneuerbare Energien und dem Klimaschutz.
Während der Auslegungsfrist können von jedem Anregungen vorgebracht und Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den öffentlich ausgelegten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der betroffene Planbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt (unmaßstäblich) ersichtlich.
Matthias Kreye
www.wagenfeld.de/bekanntmachungen