Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 04.11.2021
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wagenfeld
A) Bebauungsplan Wagenfeld Nr. 51 "Zu den Auewiesen III"
B) Bebauungsplan Ströhen Nr. 23 "Mindener Straße-Ost"
- Aufstellung sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
C) Bebauungsplan Ströhen Nr. 22 "Sondergebiet Tierpark"
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu A) und B): Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 12.10.2021 beschlossen, die o. g. Bauleitpläne aufzustellen und die Entwürfe gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bauleitpläne werden gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Zu C): Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 12.10.2021 beschlossen, den o. g. Bebauungsplan öffentlich auszulegen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedem Anregungen vorgebracht und Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die öffentlich ausgelegten Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Die Planentwürfe mit den Begründungen und den zu C) nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom
12.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021,
im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld, Zimmer 31 OG, von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen stehen für die interessierte Öffentlichkeit ab 12.11.2021 rechts unter Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung. Zudem sind die Planinhalte und der betroffene Planbereich im Obergeschoss des Rathauses im Bereich "Bürgerbeteiligung" zu finden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Planung C) vor:
Aussagen und Anregungen zu den Baugrundverhältnissen, zum Bodenschutz, zu Kampfmittelbeseitigung, zum Landschaftsschutzgebiet, zum Artenschutz, zum Waldschutz und zur Kompensation, zu landwirtschaftlichen Belangen, zu Geruchs- und Schallimmissionen sowie zur Abwasser- und Oberflächenentwässerung.
Die betroffenen Planbereiche sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitten (unmaßstäblich) ersichtlich.
A) Bebauungsplan Wagenfeld Nr. 51 "Zu den Auewiesen III"
B) Bebauungsplan Ströhen Nr. 23 "Mindener Straße-Ost"
C) Bebauungsplan Ströhen Nr. 22 "Sondergebiet Tierpark"
Matthias Kreye
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