Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 07.05.2022
Bauleitplanung der Gemeinde Wagenfeld
48. Änderung des Flächennutzungsplanes und im Parallelverfahren der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Wagenfeld Nr. 52 "Markt-Zentrum II"
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 beschlossen, die o. g. Bauleitpläne aufzustellen.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Aus diesem Grund wird hiermit zur Teilnahme an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
am Dienstag, den 10.05.2022, um 17.00 Uhr
im Sitzungsraum des Rathauses, Obergeschoss, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld, eingeladen. Jeder ist berechtigt an dieser Veranstaltung teilzunehmen und Planungsbeiträge vorzubringen.
Die Planunterlagen stehen auch für die interessierte Öffentlichkeit auf der Webseite der Gemeinde unter rechts unter Dokumente zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung. Zudem sind die zeichnerischen Planteile im Obergeschoss des Rathauses im Bereich "Bürgerbeteiligung" zu finden
Der betroffene Planbereich ist aus den nachfolgenden Kartenausschnitten (unmaßstäblich) ersichtlich.
48. Änderung des Flächennutzungsplanes "Markt-Zentrum II"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wagenfeld Nr. 52 "Markt-Zentrum II"
Matthias Kreye
www.wagenfeld.de/bekanntmachungen