Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 16.01.2021
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wagenfeld
5. Änderung des Bebauungsplanes Haßlingen Nr. 1
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch
- Aufstellung und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 beschlossen, den o. g. Bebauungsplan aufzustellen und den Entwurf gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Auslegungsfrist können von jedem Anregungen vorgebracht und Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den öffentlich ausgelegten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Planentwurf mit der Begründung liegt in der Zeit vom
25.01.2021 bis einschließlich 25.02.2021,
im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, 49419 Wa-genfeld, Zimmer 9, von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen stehen rechts unter Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung. Zusätzlich sind die zeichnerischen Planteile im Obergeschoss des Rathauses im Bereich "Bürgerbeteiligung" zu finden.
Der betroffene Planbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt (unmaßstäblich) ersichtlich.
Matthias Kreye
www.wagenfeld.de/bekanntmachungen