Aufgrund der §§ 10,11, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG), der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wagenfeld in seiner Sitzung am 26.06.2018 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Abwasserabgabensatzung der Gemeinde Wagenfeld vom 26.08.1997 in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
a) § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Abwassergebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasser bzw. Abwassermenge 2,00 €.
b) § 13 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Es werden die Werte
X = 0,3486 geändert in 0,2884 und
Y = 0,6514 geändert in 0,7116.
Die Abwassergebühr pro Kubikmeter beträgt jedoch mindestens den in § 12 Abs. 1 festgesetzten
Betrag.
c) In § 14 Abs. 1 werden die Prozentsätze
35,41 geändert in 38,26 und
64,59 geändert in 61,74.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft.
Wagenfeld, den 27.06.2018
Kreye
Bürgermeister