Sachverhalt:
Als Anlage wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 nebst Haushaltsplan und Anlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Folgende wesentliche gesetzliche Anforderungen an den Haushalt wurden berücksichtigt:
- Haushaltsausgleich in der Planung und in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
- Sicherstellung der Liquidität sowie die Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Sicherstellung der stetigen Erfüllung der Aufgaben
Grundlage des erstellten Entwurfes sind folgende Annahmen und Prognosen:
- Realsteuerhebesätze in der bisherigen Höhe
- Kreisumlagepunktzahl von 42,50 Punkten
- Gewerbesteueransatz von 2.400.000 Mio. Euro
- Veranschlagung des Einkommenssteueranteils in Höhe von 2.930.000 €, der auf den Orientierungsdaten des Landes beruht
- das vom Rat der Gemeinde Wagenfeld am 12.10.2021 beschlossene Investitionsprogramm
- im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorbericht zu diesem Haushalt 2022 verwiesen