Sachverhalt:
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover hat mit Schreiben vom 02.01.2019 die Gemeinde aufgefordert für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage Am Erlenweg 1 in Ströhen eine Stellungnahme bis zum 06.02.2019 abzugeben. Antragsteller ist die PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3 aus 25524 Itzehoe.
Der Antrag ist ebenfalls beim Landkreis Diepholz eingegangen und liegt dort den einzelnen Fachdiensten zur Prüfung und Abgabe einer Stellungnahme vor.
Mit dem Gewerbeaufsichtsamt wurden die Fragen der Gemeinde bzgl. des Schreibens des GAA telefonisch besprochen. Dem GAA wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde erst Aussagen zu dem Vorhaben treffen kann, wenn die Unterlagen u. a. hinsichtlich der Einleitung der Abwässer, der verkehrlichen Anbindung, der Festsetzungen im Bebauungsplan geprüft worden sind.
Dem GAA wurde vorgetragen, dass es nicht möglich sein wird, eine Stellungnahme bis zum 06.02.2019 abzugeben, da diese Fragen erst mit den Ing.-Büros und den Fachplanern zu erörtern sein werden und das Vorhaben dann in den Gremien der Gemeinde vorgestellt und beraten werden soll. Aufgrund der Tragweite des Vorhabens sei eine abschließende Beschlussfassung über eine Stellungnahme in der Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2019 vorgesehen.
Das GAA erklärte, dass es in einem derartig umfangreichen Genehmigungsverfahren auch durchaus möglich ist, dass vom Vorhabenträger weitere Unterlagen anzufordern sind und der Gemeinde und den anderen zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange noch vorzulegen sind. Es werde auch noch geprüft, ob bei dem beantragten Vorhaben eine öffentliche Beteiligung durchzuführen ist.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem GAA die Notwendigkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme erörtert und auf Antrag der Gemeinde die Frist zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 28.02.2019 verlängert, damit das Vorhaben in den Gremien vorgestellt werden kann und eine Stellungnahme für das städtebauliche Einvernehmen der Gemeinde zu dem Vorhaben beraten und beschlossen werden kann.
Der Vorhabenträger PROKON ist zu der Sitzung eingeladen worden, um die Gelegenheit zu erhalten, das Vorhaben vorzustellen.